1. Wer kann sich für die ENSA-Förderung bewerben?
Antragsberechtigt sind Vertreter_innen aller weiterführenden Schulen in Deutschland und Elternvereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Kooperation mit diesen Schulen. Anträge in Kooperation zwischen Schulen und NRO werden bevorzugt berücksichtigt. NRO leisten mit ihren Erfahrungen im entwicklungspolitischen Bereich einen wichtigen Beitrag zur Begleitung der Schulpartnerschaften.
Angemessene Berücksichtigung finden zudem Anträge von Schulen und NRO, die mit sozial- und bildungsbenachteiligten Jugendlichen arbeiten, sowie Anträge aus strukturschwachen Gebieten Deutschlands.
ENSA richtet sich an Schüler_innen zwischen 15 und 24 Jahren aus weiterführenden Schulen in Deutschland und den Partnerländern.
2. Wann läuft die Bewerbungsfrist ab?
Die Antragsfrist für die Förderung einer ENSA-Begegnung 2013 läuft vom zwischen Juni und September 2012. Es gilt das Datum des Poststempels.
3. Wo finden wir ENSA-Antragsformulare?
Die ENSA-Antragsformulare sowie eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare sowie die ENSA-Förderkriterien finden Sie als Dokumente zum Download auf der ENSA-Homepage unter “Teilnahme & Bewerbung”. Bitte benutzen Sie ausschließlich die ENSA-Antragsformulare.
4. Können wir uns zur Gestaltung des Antrags beraten lassen?
Ja. Wie in den vergangenen Jahren können Sie sich auch 2012 perönlich zu Ihrer Bewerbung beraten lassen. Die genauen telefonischen Sprechzeiten während des Bewerbungszeitraums werden wir rechtzeitig bekanntgeben. Ansprechpartnerin hierfür ist Viktoria Jeske, die Sie per E-Mail unter viktoria.jeske@engagement-global.de erreichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Beratung nicht direkt zu einer Förderung führt, da die Entscheidung über die Förderung vom ENSA-Auswahlausschuss getroffen wird.
5. Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Der ENSA-Auswahlprozess erfolgt in drei Schritten: Zunächst werden alle von Ihnen eingereichten Unterlagen, formal geprüft. Anschließend findet eine ausführliche inhaltliche Prüfung durch die ENSA-Geschäftsstelle und einen Vorabausschuss statt. Abschließend werden die Ergebnisse dieser Prüfung in einem Auswahlausschuss in Zusammenarbeit mit Mitarbeiter_innen des BMZ geprüft und die Förderung beschlossen.
Nähere Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens finden Sie auf der ENSA-Homepage unter “Teilnahme & Bewerbung”.
6. Wann erfahren wir, ob wir gefördert werden?
Die geförderten Begegnungen erhalten bis Ende Dezember 2012 eine vorläufige Zusage, die ggf. mit weiteren Auflagen verbunden ist. Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Die endgültige, rechtsverbindliche Förderzusage wird nach Erfüllung der Auflagen mit einem schriftlichen Fördervertrag erteilt.
7. Wie fördert ENSA unser Austauschprojekt?
ENSA fördert einzelne Schulbegegnungen finanziell mit bis zu 10.000 Euro jährlich und inhaltlich mit zwei zusätzlich zur eigenen Vor- und Nachbereitung stattfindenden Seminaren. Darüber hinaus fördert ENSA die Teilnahme an einer Planungs- und Qualifizierungskonferenz. Diese Konferenz bietet Antragstellenden, Seminarleiter_innen und einzelnen Teilnehmer_innen aller geförderten Begegnungen die Möglichkeit einer Qualifizierung sowie des Austauschs und der Vernetzung untereinander.
8. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um gefördert zu werden?
Die Kriterien des ENSA-Programms finden Sie in den ENSA-Förderkriterien auf der ENSA-Homepage.
Besonders wichtig ist ENSA eine umfassende Vor- und Nachbereitung der Begegnugsreise durch den Antragsteller (diese wird durch ENSA-Seminare ergänzt).
Außerdem wird eine hohe Partizipation der Jugendlichen in der Programmgestaltung erwartet (die Erfahrung zeigt, wenn Schüler_innen die Begegnung von Anfang an mitgestalten, ist das langfristige Engagement wahrscheinlicher).
Schließlich wird viel Wert auf eine Motivation der Teilnehmenden zum langfristigen Engagement durch die Schule und die NRO und auf die Vernetzung mit anderen Akteuren gelegt.
Damit unser Ziel der Nachhaltigkeit erreicht werden kann, ist es grundsätzlich wichtig, dass die geplante Schulbegegnung in ein längerfristiges Engagement oder Partnerschaft eingebettet ist. ENSA legt Wert auf eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Planung der Begegnung zwischen Schule, NRO und Schüler_innen in Deutschland und im Partnerland. Außerdem soll das Projektthema geeignet sein, Jugendliche langfristig für Globales Lernen zu begeistern.
9. Welche Rolle spielt die Vor- & Nachbereitung einer Begegnungsreise?
Eine der Besonderheiten bei ENSA ist die inhaltlich-methodische Einbettung der Begegnungsreisen. Deswegen werden nur Projekte/Anträge gefördert, die expliziten Wert auf eine langfristige inhaltliche Reflexion und Begleitung legen. Uns ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten während des gesamten Prozesses intensiv mit sich und ihrer Rolle als Lernende auseinandersetzen. Die oftmals sehr hohe Motivation der Teilnehmenden, sich nach der Begegnung weiter zu engagieren, muss weiter gefördert und in Bahnen geleitetet werden. Dafür bietet ENSA nebst der schulinterenen (eigenen) Begleitung spezielle Vor- & Nachbereitungsseminare an, die von professionellen Seminarleiter_innen durchgeführt werden.
10. Können wir beim ENSA-Programm einen Antrag auf 100%ige Förderung stellen?
Nein. Die maximale Fördersumme beträgt 70% des Flugpreises plus eine Tagespauschale von 15 Euro für maximal 14 Tage. Antragstellende NRO können zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 600 Euro beantragen. Für antragstellende Schulen ist dies leider nicht möglich. Die maximale Gesamtförderung beträgt 10.000 Euro.
11. Welche Kosten kommen auf die Teilnehmenden selbst zu?
Grundsätzlich müssen die Teilnehmenden für einen Eigenanteil von 30 Prozent der Gesamtkosten selbst aufkommen – dies bezieht sich auf die Kosten sowohl für den Flug, als auch die Unterkunft. Diese Kosten können sich sowohl aus Eigenmitteln (Teilnahmebeiträge etc.) als auch aus Drittmitteln anderer Förderprogramme zusammensetzen. Die Drittmittel dürfen allerdings NICHT aus Mitteln des Bundes stammen (z.B. JPE, Kinder- und Jugendplan etc.).
12. Aus welchen Ländern soll unsere Partnergruppe kommen?
Die Austausch- und Begegnungsprojekte sollen mit Partnern aus Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteuropa geplant werden. Die einzelnen Länder finden Sie in der DAC-Liste, die Sie auf der ENSA-Homepage einsehen können.
13. Welche Aufgaben kommen auf mich als Antragssteller_in zu?
Sie tragen Verantwortung für die inhaltliche und organisatorische Betreuung vor, während und nach der Reise. Neben den gemeinsamen Planungen und der Programmgestaltung mit der Partnergruppe und den Schüler_innen aus Deutschland sorgen Sie für die finanzielle Abwicklung der Schulbegegnung, für Flugreservierungen, ggf. für Impfungen und Visabeschaffung sowie für die Erstellung der Verwendungsnachweise. Eine inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmenden auf die Reise ist zusätzlich zu den Vor- und Nachbereitungsseminaren von ENSA zu gewährleisten.
Die Organisation und Durchführung einer entwicklungspolitischen Schulbegegnung ist ein sehr anregendes und gewinnbringendes Erlebnis, jedoch auch sehr arbeits- und zeitintensiv. Wenn Sie unsicher sind, wie viel Arbeit hierbei auf Sie zukommt, und ob Sie dies als NRO und Schule bewältigen können, kontaktieren Sie hierzu gerne die ENSA-Geschäftsstelle.
14. Wie hoch ist die Mindestreisedauer?
Die Begegnungsreise muss mindestens 18 Tage dauern, der An- und Abreisetage ist inklusive. Im Rahmen dieser 18 Tage sollen mindestens 14 Programmtage – d.h. Tage mit Begegnungsprogramm – enthalten sein.
15. Können wir einen Antrag auf einen reinen Lehrer_innenaustausch stellen?
Nein. Die Begegnungsgruppe muss sich aus Schüler_innen und Lehrer_innen zusammensetzen. Das Verhältnis von Schüler_innen und Betreuer_innen muss hierbei angemessen sein (abhängig vom Ziel, Alter der Teilnehmenden, Vorerfahrung der Teilnehmenden, Qualifikation der Betreuer_innen, etc.). Die Angemessenheit ergibt sich aus den gruppenspezifischen Konstellationen.
16. Kann ein (zusätzlicher) Antrag auf materielle Förderung gestellt werden?
Nein. Jegliche Art von materieller Förderung kann nicht genehmigt werden. Es ist nicht Ziel des ENSA-Programms, materielle Hilfe zu leisten, sondern entwicklungspolitisch interessierte Schüler_innen durch die direkte Schulbegegnung mit Ihren Partner_innen zu motivieren und für ein nachhaltiges Engagement in entwicklungspolitischen Themen zu qualifizieren.

